Die Scheidung ist in Belgien kein standesamtlicher Akt, sondern eine Gerichtsverfahren. Sie muss von einem Gericht (dem Familiengericht) ausgesprochen werden. Daher ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der alle Fragen, die eine Scheidung aufwirft, prüft, bevor man sich auf das Verfahren einlässt.
Ausländer können in Belgien unabhängig von der Staatsangehörigkeit ihres Ehepartners einen Scheidungsantrag stellen, wenn sie bestimmte, weit gefasste Voraussetzungen erfüllen, die vor der Einreichung des Antrags zu prüfen sind. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um in Belgien geschieden werden zu können, richten sich nach dem auf die Situation anwendbaren Recht und sollten vor der Einreichung des Antrags mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts geprüft werden, da die Scheidung nicht immer dem belgischen Recht unterliegt.