Europäer :
Personen, die als Bürger eines derzeitigen oder zukünftigen EU-Mitgliedstaates in Belgien leben, aber nicht die belgische Staatsbürgerschaft besitzen, können teilnehmen:
- An den Wahlen zum Europäischen Parlament in Belgien teilnehmen und für Kandidaten stimmen, die auf belgischen Listen stehen;
- Bei den Kommunalwahlen
Voraussetzungen:
- Die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder zukünftigen EU-Staates besitzen.
- Ihren Hauptwohnsitz in einer belgischen Gemeinde haben (im Bevölkerungsregister der Wohngemeinde eingetragen sein)
- Mindestens 18 Jahre alt sein ;
- Auf der Wählerliste stehen (sobald man auf dieser Liste steht, ist man gesetzlich verpflichtet, zu wählen).
Nicht-Europäer :
Dieses Recht ist ein aktives und kein passives Wahlrecht, das auf Kommunalwahlen beschränkt ist.
Voraussetzungen:
- Sich seit fünf Jahren ununterbrochen in Belgien aufhalten ;
- Füllen Sie das Antragsformular aus ;
- Sich schriftlich verpflichten, die belgische Verfassung und die belgischen Gesetze einzuhalten.