Die Wahl von Ausländern

Europäer :

 

Personen, die als Bürger eines derzeitigen oder zukünftigen EU-Mitgliedstaates in Belgien leben, aber nicht die belgische Staatsbürgerschaft besitzen, können teilnehmen:

 

  • An den Wahlen zum Europäischen Parlament in Belgien teilnehmen und für Kandidaten stimmen, die auf belgischen Listen stehen;
  • Bei den Kommunalwahlen

 

Voraussetzungen:

 

  • Die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder zukünftigen EU-Staates besitzen.
  • Ihren Hauptwohnsitz in einer belgischen Gemeinde haben (im Bevölkerungsregister der Wohngemeinde eingetragen sein) 
  • Mindestens 18 Jahre alt sein ;
  • Auf der Wählerliste stehen (sobald man auf dieser Liste steht, ist man gesetzlich verpflichtet, zu wählen).


Nicht-Europäer :


Dieses Recht ist ein aktives und kein passives Wahlrecht, das auf Kommunalwahlen beschränkt ist.

 

Voraussetzungen:

 

  • Sich seit fünf Jahren ununterbrochen in Belgien aufhalten ;
  • Füllen Sie das Antragsformular aus ;
  • Sich schriftlich verpflichten, die belgische Verfassung und die belgischen Gesetze einzuhalten.

 

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