Innerhalb der Europäischen Union :
Die Vorschriften, die für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen (Heimtiere) zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten, wurden harmonisiert. Um innerhalb der Europäischen Union reisen zu können, müssen Hunde, Katzen und Frettchen über einen EU-PassDie Tollwutimpfung wird zum Zeitpunkt der Kennzeichnung des Tieres oder zum Zeitpunkt der Impfung gegen Tollwut ausgestellt.
Besitzer, die ihren Hund, ihre Katze oder ihr Frettchen mit auf Reisen nehmen wollen, sind verpflichtet, ihr Tier kennzeichnen zu lassen. In Belgien ist dies der elektronischer Transponder (Mikrochip), der vom Tierarzt verwendet und subkutan implantiert wird. Neben dem Mikrochip ist in den meisten Ländern vorläufig auch noch eine lesbare Tätowierung als Identifikationsmittel zugelassen.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft werden. Für die Impfung ist ein komplexes Verfahren vorgesehen. Wenden Sie sich unbedingt an einen Tierarzt, um sich über die Modalitäten zu informieren, die bei einer Reise in die Europäische Union gelten.
Aus einem Drittland :
Um aus einem Drittland der EU nach Belgien einzureisen, müssen die Tiere von einem Einzelzertifikat dessen Muster auf europäischer Ebene festgelegt wurde. Die Gesundheitsanforderungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland. Wenden Sie sich daher unbedingt an einen Tierarzt, um die für das für Sie relevante Drittland geltenden Modalitäten zu erfahren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an :
FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, GD Tiere, Pflanzen und Ernährung
T 02 524 73 20 - F 02 524 73 49
willem.dhooghe@health.fgov.be