Um wen handelt es sich EU-Bürger: EU-Bürger sind die Bürger der 28 Mitgliedsstaaten. Die Aufenthaltsregelung, die in Belgien für EU-Bürger gilt, erstreckt sich auch auf Bürger Liechtensteins, Islands und Norwegens.
Alle EU-Bürger (sowie Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung für den Schengen-Raum) können in das belgische Hoheitsgebiet einreisen und sich dort für maximal drei Monate innerhalb von sechs Monaten aufhalten, sofern sie ihre Staatsbürgerschaft nachweisen und ihre Ankunft bei den Gemeindebehörden ihres Wohnorts in Belgien anmelden.
Um sich länger als drei Monate niederzulassen : Wenn Sie sich länger als drei Monate in Belgien niederlassen möchten, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Gemeindeverwaltung des Wohnorts einen Antrag auf Niederlassung stellen.
Die wichtigste Voraussetzung für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten für EU-Bürger ist, dass sie über ausreichende Mittel verfügen, damit sie nicht zu einer Belastung für das belgische Sozialhilfesystem werden.
Einzureichende Unterlagen: Zur Unterstützung eines Antrags auf eine Eintragungsbescheinigung sind neben der Beweis ihrer StaatsbürgerschaftEU-Bürger müssen daher nachweisen, dass sie tatsächlich über ausreichende Mittel verfügen. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung die folgenden Nachweise beifügen, je nachdem, woher sie ihre Ressourcen beziehen:
- Abhängig Beschäftigte : eine Verpflichtungserklärung oder eine Arbeitsbescheinigung
- Freiberufler : die Eintragung in der Zentralen Unternehmensdatenbank mit einer Unternehmensnummer und der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige
- Arbeitssuchender (Arbeitsloser) : eine Meldung bei der zuständigen Arbeitsverwaltung oder Kopien von Bewerbungsschreiben und den Nachweis, dass Sie eine reelle Chance auf eine Anstellung haben (Abschlüsse, Berufsausbildung, Dauer der Arbeitslosigkeit, ...)
- "Rentner"Person, die über eigene Mittel verfügt: Nachweis dieser Mittel und einer Krankenversicherung.
- Schüler/in : Nachweis der Einschreibung in einer organisierten, anerkannten oder subventionierten Bildungseinrichtung, eine Krankenversicherung und eine Erklärung über ausreichende Existenzmittel oder ein gleichwertiges Mittel, mit dem bescheinigt wird, dass er über ausreichende Existenzmittel verfügt.
Aufenthaltstitel : Sobald der Antrag mit dem Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft* eingereicht wurde, werden die EU-Bürger in das Warteregister eingetragen und in den Besitz einer Anlage 19 gebracht. Anschließend wird eine Wohnsitzkontrolle durchgeführt, woraufhin der Bürger in das Ausländerregister eingetragen und eine Anmeldebescheinigung (Aufenthaltstitel, E-Karte) ausgestellt wird. EU-Bürger, die zum Aufenthalt zugelassen sind, können ohne besondere Genehmigung in Belgien arbeiten.
Die Anmeldebescheinigung hat eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und kann verlängert werden.
* Mit allen Mitteln: Reisepass oder Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder ein anderes Dokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit belegt.