Formalitäten für den Aufenthalt

ALLGEMEINE INFORMATIONEN : 

 

Der Aufenthalt von Ausländern auf belgischem Staatsgebiet unterliegt strengen Regeln und Verfahren. Das Ziel dieses Kapitels besteht lediglich darin, die Grundzüge darzulegen und die Ankömmlinge über die systematisch durchzuführenden Schritte zu informieren. Ein Unionsbürger hat das Recht, sich länger als drei Monate in Belgien aufzuhalten:

 

  • Als Arbeitnehmer mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Als Selbstständiger bei der Zentralen Unternehmensdatenbank eingetragen oder im Besitz einer Unternehmensnummer und bei einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige angemeldet sein.
  • Als Arbeitssuchender.
  • Als Person, die über ausreichende Mittel verfügt und eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, die alle Risiken in Belgien abdeckt.
  • Als Studierende/r, die/der über eine Krankenversicherung verfügt, die alle Risiken in Belgien abdeckt, und über ausreichende Mittel verfügt, um während ihres/seines Aufenthalts keine Belastung für das belgische Sozialhilfesystem zu werden.

 

Wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden, beantragen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Belgien bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem Sie wohnen, Ihre Anmeldung.

 

Wenn Sie Ihre Eigenschaft als Unionsbürger nicht nachweisen können, wird Ihr Antrag nicht berücksichtigt.

 

Für den Aufenthalt muss der nichteuropäische Staatsangehörige folgende Dokumente vorlegen:

 

  • Eine Kopie seines/ihres gültigen Reisepasses oder des an dessen Stelle tretenden Reisetitels.
  • Der Nachweis, dass er über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügt, die Dauer seiner Beschäftigung als Arbeitnehmer und ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Arbeitgebers.
  • Der Nachweis der Zahlung der Lizenzgebühr (358 ).
  • Ein Strafregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument, sofern der/die Nicht-EU-Bürger/in über 18 Jahre alt ist.
  • Ein ärztliches Attest.
  • Der Nachweis, dass der Nicht-EU-Bürger über eine Krankenversicherung verfügt, die in Belgien alle Risiken für ihn selbst und seine Familienangehörigen abdeckt.
  • Ein Staatsangehöriger, der zu dieser Kategorie gehört, benötigt möglicherweise ein VISA. Ein VISA berechtigt Sie, sich für einen bestimmten Zeitraum in Belgien aufzuhalten oder dorthin zu reisen. Erkundigen Sie sich bei der belgischen Botschaft des Landes, in dem Sie wohnen.
  • Die Ausländerbehörde kann weitere Informationen und Unterlagen anfordern.

 

 

Weitere Informationen :

Die unten aufgeführten Websites sind sehr gut gemacht und stellen eine Fülle von Informationen dar, die Sie lesen sollten, bevor Sie sich in Belgien niederlassen. Offizielle Informationen und Dienste : 

 

https://www.belgium.be

www.belgium.be/fr/famille/international/ Ausländer/Aufenthaltsdokumente

 

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