Staatsangehörige von Drittstaaten

Mit Ausnahme von Asylbewerbern müssen Drittstaatsangehörige, die keine Familienangehörigen von Belgiern oder EU-Bürgern sind und die sich für mehr als drei Monate in Belgien niederlassen möchten, systematisch bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Belgiens an ihrem genehmigten Wohnort einreichen. einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung vor ihrer Einreise in das belgische Hoheitsgebiet (Antrag auf ein Visum).

 

Siehe dazu die Website von ADDE (www.adde.be) oder der Ausländerbehörde (https://dofi.ibz.be)

 

Es gibt verschiedene Visa, je nach den unterschiedlichen Grundlagen, auf denen der Aufenthalt beantragt wird (Familienzusammenführung, Studium, Arbeit usw.). Jeder Antrag enthält eine Reihe von Bedingungen und Dokumenten, die zum Nachweis der verschiedenen Voraussetzungen vorgelegt werden müssen. Die Liste der Dokumente wird auf Anfrage von der belgischen Botschaft oder konsularischen Vertretung am Ort des genehmigten Aufenthalts ausgestellt.  

 

 

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