Vermietung

 

Jede Vermietung setzt einen Mietvertrag zwischen einem Vermieter (normalerweise der Eigentümer des gemieteten Gebäudes) und einem Mieter voraus, der die Nutzung eines Gebäudes gegen Zahlung eines Mietzinses zum Gegenstand hat. Wenn Sie "möbliert" vermieten, umfasst dies nicht nur die Möbel, sondern auch Küchenutensilien, Geschirr und Decken.Nicht enthalten sind in der Regel: Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher... Lassen Sie sich ein Inventarverzeichnis geben, so sind Sie im Streitfall abgesichert. Wenn Sie "unmöbliert" mieten, sollten Sie wissen, dass die meisten Wohnungen mit einem Mindeststandard eine Einbauküche haben, aber Vorhänge, Kleiderstangen, Teppiche und fest installierte Leuchten (Decken- und Wandleuchten) sind normalerweise nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Mieter muss sich an die Hausordnung des Miteigentümers halten. Es ist daher besser, sie vor Unterzeichnung eines Mietvertrags zu lesen.

 

Mietvertrag

 

Dauer des Mietvertrags :

Jeder Mietvertrag hat eine bestimmte Laufzeit, die in der Regel neun Jahre beträgt.

 

Verschiedene Optionen :

  • den Kurzzeitmietvertrag (Laufzeit bis zu drei Jahren);

  • langfristiger Mietvertrag (mit einer Laufzeit von mehr als neun Jahren); /span>.

 

Mindestens drei Monate vor Vertragsende können sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag jeweils durch eine Mitteilung beenden. Wenn keine der beiden Personen reagiert, läuft der Mietvertrag drei Jahre lang weiter und so weiter. Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, um sich selbst zu beschäftigen oder um Arbeiten an seiner Immobilie durchzuführen. Wird der Vertrag ohne Rechtsgrundlage gekündigt, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Entschädigung zu zahlen. Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit kündigen, wenn er dem Vermieter eine dreimonatige Kündigungsfrist einräumt. Geschieht dies während der ersten drei Jahre des Mietvertrags, muss er eine Entschädigung von einem Monat zahlen.

 

Die Höhe der Miete :

Die Miete wird von den Parteien frei festgelegt. Die Miete kann einmal pro Jahr bei Inkrafttreten des Mietvertrags indexiert werden. Die Indexierung ermöglicht die Anpassung der Miete an die Lebenshaltungskosten gemäß einem offiziellen Index, der vom Staat festgelegt wird. Dieser Index ist im Internet verfügbar.

www.pim.be/locations/indexation- des-loyers-zahlen-und-erklärungen/

Diese Indexierung erfolgt nicht automatisch, sondern der Vermieter muss den Mieter schriftlich darauf hinweisen.

 

Status der Orte:

Muss innerhalb des ersten Monats der Belegung erstellt werden, vorzugsweise wenn die Wohnung noch leer ist (innerhalb der ersten 15 Tage bei einem Mietvertrag von weniger als einem Jahr), und zwar auf Initiative des Eigentümers und/oder des Mieters. Diese Bestandsaufnahme muss vom Vermieter zusammen mit dem Mietvertrag eingetragen werden. Wenn die Bestandsaufnahme von einem Experten durchgeführt wird (wählen Sie Ihren eigenen oder einigen Sie sich mit dem Vermieter), werden die Kosten zwischen dem Vermieter und dem Mieter geteilt. Das Übergabeprotokoll ist ein Dokument, das eine detaillierte Beschreibung des Zustands der Wohnung zum Zeitpunkt des Einzugs des Mieters enthält. Es muss, um gültig zu sein, :

 

  • Kontradiktorisch erstellt werden (in Anwesenheit der beiden Beteiligten) ;

  • Vom Vermieter und vom Mieter datiert und unterschrieben sein ;

  • detailliert sein. Der Mieter muss das Mietobjekt in dem Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Er muss alle Schäden beheben, mit Ausnahme derjenigen, die durch Überalterung, höhere Gewalt oder den normalen Gebrauch des Mietobjekts verursacht wurden.

 

Registrierung des Mietvertrags und der Bestandsaufnahme :

Wenn Sie einen Mietvertrag unterzeichnet haben, hat der Vermieter vier Monate Zeit, um ihn registrieren zu lassen. Wenn der Mietvertrag nicht registriert wurde, kann der Mieter fristlos und ohne Entschädigung ausziehen und der Vermieter riskiert eine Steuerstrafe. Um Ihren Mietvertrag zu registrieren, müssen Sie ihn in zwei Originalausfertigungen an :

 

BÜRO DES REGISTRIERUNGSEMPFÄNGERS

Rue de la Régence, 54 1000 Brüssel

T 02 578 09 73

 

Mieter und Vermieter: Wer zahlt was?

 

Zu Lasten der Mieter :

  • Das Gehalt des Verwalters oder Treuhänders und des Hausmeisters; die Instandhaltung der Räumlichkeiten des Hausmeisters; die Instandhaltung des Aufzugs.

  • Der private Verbrauch (Wasser, Gas, Strom, Heizung, Telefon), einschließlich Gebühren und Ablesegebühren.

  • Verbrauch von Gemeinschaftsräumen; Steuern, die auf die Nutzung der Immobilie erhoben werden (Müll, Kommunalabgaben, Motorkraft usw.).

  • Die Instandhaltung der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen (Aufzug, Fensterscheiben im Vorraum, Zentralheizung, Treppen usw.).

  • Versicherungen des Bewohners (Haftpflichtversicherung); Schornsteinfeger.

  • Das Auswechseln von Sicherungen, Steckdosen, Glühbirnen und Reparaturen nach einem Kurzschluss.

  • Reinigung und Wartung von Dachrinnen und Rohren (Frostschutz); Wartung der Klärgrube; Reinigung der Gehwege.

  • Die Wartung von Brennern und Hähnen in einer Gasanlage.

 

Gut zu wissen:

Ihr zukünftiger Vermieter kann Sie fragen, wie hoch Ihr Gehalt ist. Und kann sogar eine Gehaltsabrechnung verlangen, aber Sie haben das Recht, die Daten unkenntlich zu machen. (wie Name und Adresse des Arbeitgebers). Der Vermieter (Eigentümer) kann vom neuen Mieter einen Zahlungsnachweis für die letzten drei Monate verlangen, die er in seiner vorherigen Wohnung verbracht hat.

 

Zu Lasten des Eigentümers :

  • Reparaturen der Räumlichkeiten des Hausmeisters und Reparatur des Aufzugs.

  • Bankgebühren, die Grundsteuer und die Steuern auf das Eigentum.

  • Feuerversicherung für das Gebäude und Regressansprüche Dritter; Betriebshaftpflichtversicherung; Kauf, Wartung oder Miete von Feuerlöschern.

  • Kauf von gemeinsamen Geräten (Rasenmäher, Bohnermaschine, ...); gemeinsame Anpflanzungen; Reparaturen am Dach; Erneuerung von Sanitäranlagen.

  • Der Austausch und die große Wartung der Heizung (die jährliche Wartung ist vom Mieter zu tragen).

  • Die Erneuerung der Anstriche der Eingangshalle, der Fassade, der Eingangstür und der äußeren Holzverkleidungen nach normaler Abnutzung.

  • Reparaturen an Balkonen.

  • Die Erneuerung von Tapeten und Wandverkleidungen nach normaler Abnutzung; Reparaturen an Balkonen.

  • Reparaturen an Dachrinnen, Rohren und Gesimsen, das Reinigen von Brunnen, die Instandhaltung und Reparatur von Gehwegen im Freien.

  • Instandhaltung der Fassade; Instandhaltung der Gasleitungen; Austausch einer veralteten Elektroinstallation.

  • Wartung und Reparatur von Tanks; Austausch von Bodenbelägen oder Fliesen.

  • Der Mieter soll das Mietobjekt "wie ein guter Familienvater" behandeln. Beim Übergabeprotokoll werden keine Geschenke gemacht.

 

Mietgarantie :

Sie darf nicht mehr als zwei Monatsmieten betragen. Die Kaution dient dazu, eventuelle Schäden, die der Mieter am Mietobjekt verursacht, oder die Nichteinhaltung der Klauseln zur Beendigung des Mietverhältnisses abzudecken.

Die Sicherheit kann nur mit Zustimmung des Vermieters und des Mieters am Ende des Mietvertrags freigegeben werden.

Es gibt zwei Formen von Garantien:

- die auf ein individuelles Konto eingezahlte Sicherheit,

- die Bankgarantie.

Der Mieter wendet sich an seine Bank, damit diese gegenüber dem Vermieter für einen Betrag bürgt, der drei Monatsmieten nicht übersteigen darf.

Gut zu wissen:

  • Die Maklergebühren sind ausschließlich vom Verkäufer oder Eigentümer zu tragen.

  • Auch wenn einige Reparaturen auf Kosten des Vermieters gehen, ist es dennoch die Aufgabe des Mieters, zu bestimmen, was

  • gemacht werden und den Besitzer darüber informieren.

  • Online-Website zur Immobilienbewertung : www.immoprice.be, www.immoprice.be

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