Die Ehe kann in Belgien vom Standesbeamten des Wohnortes eines der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden, sobald die zukünftigen Ehegatten seit mehr als drei Monaten in Belgien wohnen. Dieser Aufenthalt von mehr als drei Monaten kann mit allen möglichen Mitteln nachgewiesen werden, wobei die einfachste Möglichkeit die Ankunftsmeldung ist.
Ausländer müssen die Heiratsbedingungen des Landes erfüllen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und Belgien fügt diesen Bedingungen noch sogenannte "ordre public"-Bedingungen hinzu, wie die Zustimmung beider Ehegatten, das Fehlen bestimmter Verwandtschaftsbeziehungen und das Verbot der Bigamie.
Es sei darauf hingewiesen, dass seit Juni 2003 in Belgien die Eheschließung zwischen zwei Personen desselben Geschlechts unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit erlaubt ist.