Geburten

Die Anmeldung der Geburt ist eine obligatorische FormalitätDiese muss spätestens 15 Tage nach der Geburt beim Standesamt des Geburtsortes erfolgen. Viele Entbindungsstationen in Belgien bieten jedoch einen dezentralen Dienst an, der es ermöglicht, die Geburt direkt im Krankenhaus anzumelden. 

 

Wenn die Abstammung zu beiden Elternteilen feststeht (aufgrund der Vaterschaftsvermutung des Ehemannes oder aufgrund einer vorgeburtlichen Anerkennung), kann die Erklärung nur von einem Elternteil abgegeben werden. Wenn die väterliche Abstammung nicht aufgrund einer Eheschließung oder einer vorgeburtlichen Anerkennung festgestellt wurde, kann das Kind sofort bei der Ausstellung der Urkunde oder später bei einer nachgeburtlichen Anerkennung anerkannt werden.

 

  • Pränatale Anerkennung Wenn die zukünftigen Eltern nicht verheiratet sind, können sie eine vorgeburtliche Anerkennung vornehmen, indem sie ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat gemeinsam zu ihrer Gemeindeverwaltung gehen. Fünf Werktage nach der Empfangsbestätigung ihres Antrags werden sie aufgefordert, erneut am Schalter zu erscheinen, um die vorgeburtliche Anerkennung vorzunehmen.

 

  • Postnatale Anerkennung : Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und keine vorgeburtliche Anerkennung vorgenommen haben, können sie gemeinsam zur Gemeindeverwaltung gehen (mit dem Kind, wenn es älter als 12 Jahre ist), um die nachgeburtliche Anerkennung vorzunehmen. Die Mutter muss zum Zeitpunkt der Geburt ledig gewesen sein oder die ursprüngliche väterliche Abstammung muss rechtlich aufgelöst worden sein.

 

Zum Inhalt springen