Ein Todesfall muss offiziell festgestellt werden, und zwar von einem Arzt, der eine Sterbeurkunde. Der Todesfall muss dann so schnell wie möglich beim Standesamt der Gemeinde des Ort, an dem die Person verstorben ist In der Regel übernimmt der Bestatter die Anmeldung des Todesfalls und die Erledigung aller Behördengänge.
Eine Sterbeurkunde wird dann von der Gemeindeverwaltung erstellt. Diese Urkunde beweist den Tod und stellt die Identität des Verstorbenen fest. Sie ist notwendig, damit der Standesbeamte die Genehmigung für den Transport und die Beerdigung oder Einäscherung des Verstorbenen erteilt.
Die Sterbeurkunde, die in der Gemeinde, in der die Person verstorben ist, ausgestellt wurde, wird anschließend in die Zivilstandsregister des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen übertragen, wo ein Auszug oder eine Kopie beantragt werden kann.